Sozialrecht

Betriebsprüfungen

Wir beraten Sie kompetent aus Anlass von Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV, auch wenn sie erst angekündigt sind. Das Thema Scheinselbständigkeit und die rechtlichen Konsequenzen gewinnt immer größere Bedeutung, insbesondere angesichts der Verschärfung der Bußgeldtatbestände im Zuge der Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Hinzu kommen bei nachträglicher Feststellung der Sozialversicherungspflicht, dass über viele Jahre rückwirkend Sozialbeiträge erhoben werden und erhebliche Säumniszinsen dazukommen.

Statusfeststellung

Schwerpunktmäßig führen wir Verfahren zur Statusfeststellung durch insbesondere für Geschäftsführer, Einzelunternehmer, Handwerker, Dienstleister, Vertragsärzte, Handelsvertreter und für freie Mitarbeiter bzw. Freelancer.

Beitragspflicht und Grad der Behinderung (GdB)

Weitere Beratungsfelder sind Widersprüche und Klagen gegen die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Rentenbescheide und Fragen zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung.

Außerhalb der Bürozeiten hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Kanzlei oder senden Sie Ihre E-Mail an popper@nonnenmacher.de

Wir freuen uns auf Sie.

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